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Brauchbarkeit geschafft

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Heu­te war es soweit => Devi hat ihre Brauch­bar­keit nach der säch­si­schen Prü­fungs­ord­nung in Stö­bern und Schweiß bestan­den.

Sie ist somit ein „voll brauch­ba­rer Jagd­hund“. Herz­li­chen Glück­wunsch mein „klei­ner Hund“

 

Devi kurz vor ihren Start zum Stö­bern => ruhig und hoch kon­zen­triert 

 

Auszug aus der sächsischen Prüfungsordnung zur Brauchbarkeit

Schweiß: Die Schweiß­ar­beit wird auf der künst­li­chen Rot­fähr­te (Über­nacht­fähr­te) durch­ge­führt. Auf der Fähr­te hat der
Hund Rie­men­ar­beit in einer Län­ge von 600m mit zwei Haken zu leis­ten. Für die 600m lan­ge Fähr­te darf nicht mehr als ¼ Liter Schweiß bzw. Blut ver­wen­det wer­den. 

Stö­bern: Die Prü­fung kann ent­we­der in Hol­zung, Schilf oder Mais­schlä­gen durch­ge­führt wer­den.

Jedem zu prü­fen­den Hund ist eine unge­ar­bei­te­te Prü­fungs­par­zel­le (Trei­ben) von min­des­tens einem Hekt­ar
zur Ver­fü­gung zu stel­len. Das Trei­ben soll von den Prü­fern und von den Hel­fern so umstellt wer­den, dass
die Arbeit des Hun­des beob­ach­tet wer­den kann.

Zur Prü­fung darf nur der zu prü­fen­de Hund geschnallt wer­den. Der Füh­rer hat wäh­rend der Prü­fung sei­nen
Stand ohne Anwei­sung der Prü­fer nicht zu ver­las­sen. Der zu prü­fen­de Hund wird durch den Füh­rer vom
Stand aus auf­ge­for­dert, das Trei­ben selb­stän­dig zu durch­stö­bern. Er muss inner­halb von min­des­tens
10 Minu­ten durch plan­vol­les, aus­dau­ern­des und gründ­li­ches Stö­bern das gan­ze Trei­ben absu­chen und
zei­gen, dass er bestrebt ist, eine Wild­spur bzw. -fähr­te zu fin­den. Er muss gefun­de­nes Wild auf­sto­ßen und
laut jagend ver­fol­gen, bis es gestellt wird oder das Trei­ben ver­las­sen hat. Nach Über­ja­gen der Gren­ze des
Trei­bens soll der Hund nach ange­mes­se­ner Zeit ins Trei­ben zurück­keh­ren. Der Hund soll jedoch nach ca.
30 Minu­ten zum Füh­rer zurück­keh­ren.