Heute war es soweit => Devi hat ihre Brauchbarkeit nach der sächsischen Prüfungsordnung in Stöbern und Schweiß bestanden.
Sie ist somit ein „voll brauchbarer Jagdhund“. Herzlichen Glückwunsch mein „kleiner Hund“
Devi kurz vor ihren Start zum Stöbern => ruhig und hoch konzentriert
Auszug aus der sächsischen Prüfungsordnung zur Brauchbarkeit
Schweiß: Die Schweißarbeit wird auf der künstlichen Rotfährte (Übernachtfährte) durchgeführt. Auf der Fährte hat der
Hund Riemenarbeit in einer Länge von 600m mit zwei Haken zu leisten. Für die 600m lange Fährte darf nicht mehr als ¼ Liter Schweiß bzw. Blut verwendet werden.
Stöbern: Die Prüfung kann entweder in Holzung, Schilf oder Maisschlägen durchgeführt werden.
Jedem zu prüfenden Hund ist eine ungearbeitete Prüfungsparzelle (Treiben) von mindestens einem Hektar
zur Verfügung zu stellen. Das Treiben soll von den Prüfern und von den Helfern so umstellt werden, dass
die Arbeit des Hundes beobachtet werden kann.
Zur Prüfung darf nur der zu prüfende Hund geschnallt werden. Der Führer hat während der Prüfung seinen
Stand ohne Anweisung der Prüfer nicht zu verlassen. Der zu prüfende Hund wird durch den Führer vom
Stand aus aufgefordert, das Treiben selbständig zu durchstöbern. Er muss innerhalb von mindestens
10 Minuten durch planvolles, ausdauerndes und gründliches Stöbern das ganze Treiben absuchen und
zeigen, dass er bestrebt ist, eine Wildspur bzw. -fährte zu finden. Er muss gefundenes Wild aufstoßen und
laut jagend verfolgen, bis es gestellt wird oder das Treiben verlassen hat. Nach Überjagen der Grenze des
Treibens soll der Hund nach angemessener Zeit ins Treiben zurückkehren. Der Hund soll jedoch nach ca.
30 Minuten zum Führer zurückkehren.